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Fahrerflucht ist im Strafrecht kein Kavaliersdelikt

Strafverteidiger Carsten Marx

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Ein Artikel in Zusammenarbeit mit Carsten Marx, Fachanwalt für Strafrecht

Zumeist ist es ja nur eine kleine Unaufmerksamkeit: Sie touchieren beim Ausparken ein anderes Fahrzeug oder beschädigen einen Außenspiegel. Wenn Sie aber trotz des Vorfalles weiterfahren, begehen Sie Fahrerflucht – hier die wichtigsten Fakten zu diesem Thema!

Was ist „Fahrerflucht“ / „Unfallflucht”?

Fahrerflucht Strafen

Das „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ – so die juristisch korrekte Bezeichnung – gilt als Straftat, das bedeutet, dass das Vergehen entsprechend geahndet wird. Auch dann, wenn Sie nach dem Vorkommnis nur wenige Meter fahren und im Anschluss daran zurückkehren, hilft Ihnen das ggf. nicht mehr! Es ist egal, ob Sie sich auf „Schock“ ausreden möchten oder einen dringenden Termin hatten – all dies schützt Sie nicht davor, bestraft zu werden.

Mit welchen Strafen muss ich bei Unfallflucht rechnen?

Unfallflucht Euro Strafe

Im Gesetz – der § 142 Strafgesetzbuch regelt diesen Tatbestand – sind sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen. Sie sollten das Ganze also unbedingt ernst nehmen und immer daran denken, Ihren Anwalt beizuziehen!

Die Strafhöhe richtet sich nach dem Schaden, den Sie verursacht haben. Bis zu 600 Euro wird in der Regel nur eine Geldstrafe verhängt.

Bei Schäden bis zu 1.300 Euro kann diese aber schon bis zu zwei Monatsgehälter betragen, abgesehen davon, dass zwei Punkte in Flensburg eingetragen werden und ein Fahrverbot verhängt werden kann.

Der Schaden liegt über 1.300 Euro? Das bedeutet, dass die Fahrerlaubnis mindestens sechs Monate entzogen wird und und dass sich Ihr „Konto“ in Flensburg um drei Punkte erhöht.

Fahrerflucht in der Probezeit – was bedeutet das für mich?

Autounfall Panik geflohen

Probezeit und Fahrerflucht – das ist keine gute Kombination.

Das „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ gilt als A-Verstoß. Das bedeutet für Sie, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert werden kann. Zusätzlich dazu müssen Sie – wie jeder andere Autofahrer auch – mit einer Geldbuße, dem Entzug der Fahrerlaubnis und Punkten in Flensburg rechnen.

Wie soll ich mich richtig verhalten?

Richtiges Verhalten Parkrempler Unfall Parkplatz

All dies, was wir oben beschrieben haben, lässt sich vermeiden, wenn Sie sich nach einem Unfall richtig verhalten.

Die wichtigsten Regeln:

  • Bleiben Sie sofort stehen.
  • Sichern sie die Unfallstelle ab; verwenden Sie dafür das Warndreieck und stellen Sie es, abhängig von der Umgebung (Autobahn, Stadt etc.) in de richtigen Entfernung auf.
  • Es gibt Verletzte? Dann leisten Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Erste Hilfe und rufen Sie den Notruf unter 112 an.
  • Verständigen Sie auch die Polizei – die Rufnummer lautet 110.
  • Fertigen Sie Fotos an, versuchen Sie aber auch, Trümmer von der Fahrbahn zu entfernen, um nachfolgende Autofahrer nicht zu gefährden.
  • Halten Sie alle wichtigen Daten und Fakten fest: Datum, Uhrzeit, Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Versicherungsnummern.
  • Informieren Sie Ihre Versicherung über den Vorfall.
  • Verhaltensregel gegenüber der Polizei: Sollte die Polizei Sie mit dem Vorwurf der Fahrerflucht konfrontieren, dann machen Sie in jedem Fall zunächst von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch. Sodann ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.

Anzeige: Carsten Marx ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, er hat sich auch auf Verkehrsrecht spezialisiert. Die Rechtsanwaltskanzlei  von Carsten Marx befindet sich in Gießen, ist aber auch bundesweit tätig. Kontaktieren Sie Carsten Marx über seine Kanzleihomepage.



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